Ist Werbung an Schulen zulässig?
Wer trifft die Entscheidung über die Zulassung von Werbe- oder Sponsoringmaßnahmen an Schulen? An wen muss ich mich wenden? Über den Abschluss einer Sponsoringvereinbarung entscheidet die Schulleitung mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers (§ 99 Abs. 1 SchulG). Es wird empfohlen, sich an die Schulleiterin oder den Schulleiter direkt zu wenden.
Die Klasse 8a löste das auf die etwas andere Art… hier der Bericht und einer der Werbeclips:
Im letzten Schuljahr (2018/19) drehten wir Werbevideos. Wir hatten sehr viel Spaß dabei, zum Beispiel ein paar Lehrer*innen mit ins Video einzuplanen. Es waren beim Aufnehmen auch sehr viele Fails dabei, über die wir immer wieder lachen mussten. Wir haben uns in Gruppen Produkte ausgedacht und mit sehr viel Fantasie zu bverschiedenen Werbe-Videos verarbeitet. Ein Jingle (Erkennungsmelodie) musste komponiert und eingesungen werden und zu Beginn und am Ende des Clips eingefügt werden. Die Videos haben wir dann nochmal mit der App Video Show bearbeitet und Musik druntergeschnitten. Es hat sehr viel Spaß gemacht und wir würden jederzeit gerne weitere Videos drehen.
Elina Goeden und Cora Haas, 8a
Ich brauche dringend Rainbow Hair!!!
Coole Aktion!