Produktplatzierung in der KLR+ – darf man das?

Ist Wer­bung an Schu­len zuläs­sig?
Wer trifft die Ent­schei­dung über die Zulas­sung von Wer­be- oder Spon­so­ring­maß­nah­men an Schu­len? An wen muss ich mich wen­den? Über den Abschluss einer Spon­so­ring­ver­ein­ba­rung ent­schei­det die Schul­lei­tung mit Zustim­mung der Schul­kon­fe­renz und des Schul­trä­gers (§ 99 Abs. 1 SchulG). Es wird emp­foh­len, sich an die Schul­lei­te­rin oder den Schul­lei­ter direkt zu wenden.

Die Klas­se 8a lös­te das auf die etwas ande­re Art… hier der Bericht und einer der Werbeclips:

Im letz­ten Schul­jahr (2018/19) dreh­ten wir Wer­be­vi­de­os. Wir hat­ten sehr viel Spaß dabei, zum Bei­spiel ein paar Lehrer*innen mit ins Video ein­zu­pla­nen. Es waren beim Auf­neh­men auch sehr vie­le Fails dabei, über die wir immer wie­der lachen muss­ten. Wir haben uns in Grup­pen Pro­duk­te aus­ge­dacht und mit sehr viel Fan­ta­sie zu bver­schie­de­nen Wer­be-Vide­os ver­ar­bei­tet. Ein Jing­le (Erken­nungs­me­lo­die) muss­te kom­po­niert und ein­ge­sun­gen wer­den und zu Beginn und am Ende des Clips ein­ge­fügt wer­den. Die Vide­os haben wir dann noch­mal mit der App Video Show bear­bei­tet und Musik drun­ter­ge­schnit­ten. Es hat sehr viel Spaß gemacht und wir wür­den jeder­zeit ger­ne wei­te­re Vide­os drehen. 

Eli­na Goe­den und Cora Haas, 8a

2 Antworten auf „Produktplatzierung in der KLR+ – darf man das?“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert