Recherchefahrt zum EuGH nach Luxemburg
Die Jugendpresse RLP veranstaltete am Montag 07. Mai 2018 eine Recherchefahrt zum „Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)“ in Luxemburg. Die Ausschreibung erreichte auch unsere IGEL-Redaktion und somit bewarben wir (Anne, Alina, Kim und Frau Stecker) uns mit einem kleinen Motivationsschreiben um die Teilnahme und bekamen den Zuschlag.
Nach der ersten Unterrichtsstunde (Kim musste noch Deutsch nachschreiben) machten wir uns mit Frau Steckers altem VW Passat – alle Beulen und Schrammen soll angeblich ihr Schwiegervater noch zu Lebzeiten hineingefahren haben – auf den Weg nach Trier. Dort las uns zusammen mit einigen Studenten der Uni Trier und einem weiteren Schülerzeitungs-Redaktionsteam, die per Zug aus Kaiserlautern angereist waren, ein Reisebus auf, der mit weiteren Teilnehmern aus Mainz gestartet war. In knapp 40 Minuten kutschierte derBus uns auf das Kirchberg-Plateau, wo sich der EuGH in bester Gesellschaft zu internationalen Banken, der Luxemburger Philharmonie und anderen Instiutionen befindet, die alle den Charme versprühen, dass über das Ausgeben von viel Geld nie nachgedacht werden musste. Markant am EuGH sind seine Zwillingstürme, die beim Betreten des Gebäudes mumlig stimmen.
Nach einem kurzen Rundgang durch einen Teil des Gebäudes, bei dem es jede Menge Kunst zu bewundern gab, zum Beispiel auch den Denker von Rodin, durften wir eine Verhandlung zum Thema „Arbeitszeit von Pflegeeltern” im großen Gerichtssaal (Grande Salle d’Audience) mitverfolgen. Seitlich des Saales befinden sich 24 Kabinen mit je zwei bis drei Simultandolmetschern. Auch die Dolmetscher müssen studierte Volljuristen sein, um genügend mit der Materie vertraut zu sein. Wir waren im vollklimatisierten Saal mit Kopfhörern ausgestattet und konnten z.B. die Anhörung des rumänischen Rechtsanwalts wahlweise original oder in englischer, deutscher, schwedischer, polnischer französischer, italienischer, flämischer, lettischer, dänischer oder slowenischer Übersetzung mitverfolgen. Argumentiert wurde mit der Unversehrtheit des Menschen, dem Grundrecht des Kindes auf Schutz und Fürsorge (Artikel 24 der Grundrechtcharta). Klar war irgendwie, dass es hier zwei Ansätze gab: den technischen des Arbeitsrechtes der Pflegeeltern und den menschlichen des Kindeswohls. Nach 90 Minuten wurde die Verhandlung in den Juli vertagt.
Mit dieser Verhandlung endete ein für uns sehr spannender und interessanter Ausflug zu einem wichtigen Organ innerhalb der EU. Dafür möchten wir uns noch einmal herzlich bei Samuel (Kim: „Samuel klärt das.”) von der Jugendpresse RLP für das Organisieren, dem EuGH und insbesondere bei Herrn Hartmut Ost bedanken!
Text und Bilder: Anne Schmitz, 10b, Alina Engeln, 10a, Kim Wagner, 8a, und Catrin Stecker
Toller Artikel über einen zahnlosen Tiger!