IGEL-News zum Artikel 13 der EU: das Ende des Internets ist nah?

Es kur­siert die Angst unter Schü­lern, die ja einen gro­ßen der­Teil der Nut­zer des Inter­net dar­stel­len, dass sozia­le Platt­for­men wie Snap­chat, Face­book, Inst­gram und You­Tube gelöscht wer­den sol­len, da es vie­le Men­schen gibt, die in ihren Vide­os irgend­wel­che Musik benut­zen, die urhe­ber­recht­lich geschützt ist. Durch die Ver­wen­dung die­ser Lie­der in Vide­os oder Live­streams kön­nen die betrof­fe­nen Web­sei­ten ver­klagt wer­den. Bis­her wur­den die Accounts, deren Betrei­ber gegen das Daten­schutz­ge­setz ver­stie­ßen, ent­we­der ver­warnt oder gelöscht. Im Moment gehen Ket­ten­brie­fe her­um, in denen schein­bar infor­miert wird wie in die­sem eher wit­zi­gen Beispiel:

„Ach­tung wich­ti­ge nach­icht ich wür­de es euch nicht empe­len die­se nach­icht zu ignur­i­ren es geht um arti­kel 13 wegen die­sem gesetz sol­len alle sot­zia­len medi­en gelöcht wer­den das bedeu­tet byou­tube ins­ter­gram tik tok twit­ter face­bock whatsapp

es gibt nur eine lösung dage­gen was zu tun verb­den #Safe­YourIn­ter­net vie­len dan­ke für euer ver­stänt­nis und schikt die­se nach­icht an alle kon­tak­te !sot­zia­le medi­en sol­len geret­tet werden !”

Die­ser Ket­ten­brief ist natür­lich ein Fake. Bei Ket­ten­brie­fen besteht eine hohe Wahr­schein­lich­keit, dass Viren vom Schrei­ber des Brie­fes wei­ter­ge­lei­tet wer­den sollen.

Mei­ner Mei­nung nach sol­len die Platt­for­men ein­fach die Accounts sper­ren, die gegen die­ses Gesetz ver­sto­ßen und aus­drück­lich sagen, wel­che Lie­der erlaubt und wel­che Lie­der ver­bo­ten sind, denn dadurch wür­de die Wahr­schein­lich­keit sin­ken, dass die Platt­for­men ver­klagt wer­den. Dann weiß jeder, wel­che Lie­der erlaubt sind und wel­che nicht und es kann ja sein, dass man­che jetzt nicht wis­sen, ob das pas­sen­de Lied erlaubt ist oder nicht. Eben­falls wäre es hilf­reich, wenn die Web­sei­ten beim Hoch­la­den der Vide­os ein Pro­gramm star­ten, das die Vide­os kei­ne ver­bo­ten­den Lie­der ent­hal­ten. Eben­falls eine Idee wären Live­streams mit einer Zeit­ver­zö­ge­rung von einer Minu­te, damit die­se mit­ei­nem Pro­gramm nach urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Lie­dern durch­sucht wer­den können .

Sor­ry, urhe­ber­recht­lich ließ sich der Ver­fas­ser die­ser Ket­ten-Whats­app nicht mehr eru­ie­ren. Mel­de Dich ger­ne bei uns, damit wir Dich als unse­re Infor­ma­ti­ons­quel­le benen­nen können!
Die­sen Arti­kel schrieb Euer Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­ker Peter Mei­er, 9c.

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