Nach der aktuellen Gesetzeslage gilt ein absolutes Alkoholverbot nur für Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis zum 21. Geburtstag.
Wer trotzdem unter Alkoholeinfluss fährt, dem drohen:
- 250 Euro Bußgeld
- 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg -
- Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
Im Vorstand der Kreisverkehrswacht Bitburg-Prüm e. V., in dem ich seit vielen Jahren ehrenamtlich tätig bin, wird das o. g. Thema bzw. die damit im Zusammenhang stehenden Präventionsmaßnahmen bei der Veröffentlichung der Jahresunfallstatistik immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
Laut dem Verkehrswacht Medien Service werden die folgenden Pro- und Contra-Argumente zum Thema 0,0‑Promille-Grenze nur für Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis zum 21. Geburtstag immer wieder ins Feld geführt: „Alkohol im Straßenverkehr – Soll die 0,0‑Promille-Grenze ausnahmslos für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer gelten?“ weiterlesen