Nach der aktuellen Gesetzeslage gilt ein absolutes Alkoholverbot nur für Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis zum 21. Geburtstag.
Wer trotzdem unter Alkoholeinfluss fährt, dem drohen:
- 250 Euro Bußgeld
- 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg -
- Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
Im Vorstand der Kreisverkehrswacht Bitburg-Prüm e. V., in dem ich seit vielen Jahren ehrenamtlich tätig bin, wird das o. g. Thema bzw. die damit im Zusammenhang stehenden Präventionsmaßnahmen bei der Veröffentlichung der Jahresunfallstatistik immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
Laut dem Verkehrswacht Medien Service werden die folgenden Pro- und Contra-Argumente zum Thema 0,0‑Promille-Grenze nur für Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis zum 21. Geburtstag immer wieder ins Feld geführt:
Pro-Argumente:
- Es bringt mehr Sicherheit.
- Statistisch ist belegt, dass schon kleinste Mengen Alkohol bei Fahranfängern deutlich mehr Wirkung zeigen als bei routinierten Fahrern, da Anfänger wesentlich weniger Automatismen haben und deutlich mehr Konzentration und Aufmerksamkeit am Steuer brauchen.
Die besondere Gefahr für Anfänger kann man so reduzieren. - Das Gesetz schafft Klarheit.
- Es erstickt Diskussionen wie „Ein Glas Bier geht doch“ oder Versuche, sich an die 0,5‑Promille heranzutrinken, im Keim.
- Man wird gar nicht erst in Versuchung geführt, doch ein Glas zu trinken.
- Man kann sich besser gegen Gruppendruck behaupten.
- Beifahrerinnen und Beifahrer fühlen sich sicherer.
Contra-Argumente :
- Wenn schon null Promille, dann für alle.
- Warum eine Sonderregel für Fahranfänger?
- Nur weil einige Jugendliche unvernünftig sind, sollen alle „bestraft“ werden
- „Wir sind erwachsen und brauchen keine besonderen Regeln.“
- Schon wer eine Praline gegessen hat, kann bestraft werden.
Mein Kommentar hierzu:
Wie man auf dem Foto erkennen kann, gab es die 0,0‑Promille-Grenze für alle Kraftfahrer bereits schon einmal in einem Teil Deutschlands. In der DDR galt die klare Regel für alle: „Biertrinken oder Autofahren”. Mit dieser Regel würden wir der „Vision Zero“( keine Toten im Straßenverkehr) des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) mit Sicherheit ein gutes Stück näherkommen.
Ergänzung: In Deutschland gilt im Allgemeinen 0,5 Promille als Grenze für das Fahren ohne Strafe. Jedoch können Sie bereits darunter mit Bußgeldern rechnen, wenn Sie auffällig fahren oder einen Unfall verursachen.
Was ist eure Meinung zu diesem Thema:
Soll die 0,0‑Promille-Grenze ausnahmslos für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer gelten?
Schreibt in die Kommentare oder direkt an uns!
Foto und Text: Thomas Lauxen
Chinesisches Sprichwort:
„Wenn du das Trinken aufgeben willst,
schau mit nüchternen Augen einen Betrunkenen an”.
Ich darf, aber ich will nichts trinken. Auf keinen Fall im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz!
_ Weshalb trinken die Leute so viel Bier?
Gemäß der Beobachtung der Kinder, Erwachsenen wollen
_ das Zusammensein mit den anderen lockern
_ mit Stress vertig werden (Ärger herunterspülen).
Alkohol beeinflüsst aber unser Verhalten,
ob man das merkt oder nicht, ob man das will oder nicht.
/Quelle: Ralf Schneider, die Suchtfiebel/
Aus dem Spiegel-Artikel mit der Überschrift „EU-Parlament fordert null Promille am Steuer” (https://www.spiegel.de/auto/bussgeldkatalog-und-neue-massnahmen-im-verkehr-eu-parlament-fordert-null-promille-am-steuer-a-f15d8603-1740–436f-a46a-9295abdb1265)
vom 06.10.2021 zitiere ich hierzu den folgenden Textauszug:
„Keinerlei Alkohol mehr im Straßenverkehr, das schlägt das EU-Parlament vor. Außerdem soll in Wohngebieten generell Tempo 30 gelten, wenn es nach den Abgeordneten geht. In Deutschland gelten zudem höhere Bußgelder.
Mehr als 31.500 Verkehrsunfälle mit Angetrunkenen am Steuer zählte die Polizei im vergangenen Jahr in Deutschland, rund 15.500 Menschen wurden dabei verletzt. Das Europäische Parlament fordert nun, die Promillegrenze im Straßenverkehr auf null zu senken. Aktuell liegt sie hierzulande bei 0,5 Promille, wenn die Autofahrenden älter als 21 Jahre sind.
Die 0,0‑Grenze für Alkohol im Verkehr soll helfen, die »Vision Zero« wahr werden zu lassen, so die Europaparlamentarier in einem Beschluss. Damit ist das Ziel gemeint, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten europaweit auf nahezu null zu senken. 23.000 Menschen starben 2019 bei Verkehrsunfällen in der EU, so das Parlament.”
Ich wäre für ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr,
denn auch geringe Mengen Alkohol haben Auswirkungen auf unser Nervensystem; Man hat ein falsches Sicherheitsgefühl.
Oft wird der Alkoholkonsum verharmlost durch liebevolle
Wortwahl: „Bierchen”, „Tröpfchen”, „Ich mache jetzt
einen Spaziergängelchen”.
„Wir tranken vor Glück
und wurden unglücklich,
Wir tranken vor Freude
und fühlten uns misarabel,
Wir tranken aus Geselligkeit
und bekamen Streit,
Wir tranken aus Freundschaft
und schufen uns Feinde,
Wir tranken, um leichter sprechen zu können
aber wir stamelten nur,
Wir tranken, um Probleme zu lösen,
aber sie wurden immer mehr,
Wir tranken, um mit Leben fertig zu werden
und luden den Tod ein”.
/unbekannter Verfasser/