Hi Folks!
Im Adventskalender stellen wir Euch manchmal auch kleine „Appetithappen” aus noch in Erarbeitung befindlichen Artikeln vor, wie zum Beispiel hier. Der Gesamtartikel „Was Schüler von Lehrern immer schon mal wissen wollten” ist viel umfangreicher und noch in Arbeit, da wir manchen Lehrern mit der Beantwortung der Fragen ziemlich hinterherlaufen müssen… („habe die Fragen verloren, der Hamster hat drauf gepinkelt, mein Rotwein hat die Tinte verschmiert”) 😉
Hier kommen schon mal zwei der Fragen mit so dermaßen unterschiedlichen Antworten, dass wir uns doch sehr wundern. Jeder Lehrer scheint hier wohl seine Regeln selbst zu machen.
IGEL: Dürfen die Lehrer den Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts verbieten, auf die Toilette zu gehen?
Herr Luckas: Für Toilettengänge, selbst für die wichtigen Sitzungen, reichen die Pausenzeiten aus. Schüler sollten in der Lage sein, ihre Verdauungsorgane so weit zu beherrschen, dass 45 Minuten nichts passiert. Sollte es jedoch zu Geruchsbelästigungen oder braunen Bremsspuren mit starker Humidität kommen, liegt ein Problem vor.
Frau Schönhofen: Ja, weil Lehrer alles dürfen! Und sie wünschen sich 45 Minuten aktive Lernzeit eines jeden Schülers.
Frau Stecker: Das ist immer Auslegungssache und muss von Fall zu Fall eingeschätzt und entschieden werden. Es gibt Schüler, die müssen einfach und es gibt welche, die sich eine extra Pause gönnen wollen.
Frau Schleßmann: Es stört, wenn ständig während des Unterrichts jemand raus- oder reingeht! Wer eine Krankheit an der Blase hat, darf natürlich gehen.
Herr Schilling: Toilettengänge müssen zugelassen werden, ein Verbot ist nicht möglich. Allerdings kann der Toilettengang geregelt werden,
z.B. dass nur ein Schüler pro Klasse und pro Toilettengang „gehen” darf.
Frau Gerigk: Ja. Lehrer sind nur in seltenen Ausnahmenfällen zur Gestattung des Toilettenganges im Unterricht verpflichtet. Eine Blasenentzündung z.B. muss durch ein ärtzliches Attest nachgewissen werden. Alle gesunden Kinder sollen, da sie keine Grundschulkinder mehr sind, in den Pausen gehen.
IGEL: Dürfen die Lehrer den Schülerinnen und Schülern verbieten, im Unterricht zu trinken?
Frau Schönhofen: Wenn ein Schüler innerlich verbrennt, sieht man das und dann ist es erlaubt! Oder bei 50°C im Schatten.
Frau Stecker: Das darf tatsächlich jeder Lehrer individuell selbst entscheiden. Ich z.B. hasse Apfelschorleschmier auf den Tischen.
Frau Schleßmann: Ja, denn wir unterrichten keine Flaschenkinder.
(Das ist bei großer Hitze natürlich anders).
Herr Schilling: Trinkreglungen bedürfen der Absprache. Falls es keine schuleinheitliche Reglung gibt, ist sie mit der Klassenleitung oder mit dem Fachlehrer zu besprechen.
Frau Gerigk: Ja, denn einige Schüler nutzen dies, um den Unterricht zu stören. Außerdem scheinen einige Schüler eine sekundenschnelle Verbindung zwischen Mund und Blase zu besitzen… (siehe erste Frage)
Fortsetzung folgt
Monia Ewrard und Alexia Preis, 10b
Bzgl. der Beantwortung eurer Fragen an verschiedene Lehrkräfte unserer Schule verweise ich auf zwei aktuelle Bücher mit den folgenden Buchtiteln:
1. „Nein, du gehst jetzt nicht aufs Klo – Was Lehrer dürfen”
2.” Das Märchen vom reichen Land”
Mit dem Buchtitel Nr. 2 beantwortet der Buchautor auch letztendlich die Frage nach der Installation von neuen Toiletten in den Schulen.