Alkohol im Straßenverkehr – Soll die 0,0‑Promille-Grenze ausnahmslos für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer gelten?

Foto in den Tagen vor dem Mau­er­fall an einem Grenz­über­gang nach Ost-Ber­lin aufgenommen

Nach der aktu­el­len Geset­zes­la­ge gilt ein abso­lu­tes Alko­hol­ver­bot nur für Fahr­an­fän­ger in der Pro­be­zeit und Per­so­nen bis zum 21. Geburtstag.
Wer trotz­dem unter Alko­hol­ein­fluss fährt, dem drohen:

  • 250 Euro Bußgeld
  • 1 Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter in Flensburg -
  • Pflicht­teil­nah­me an einem Aufbauseminar
  • Ver­län­ge­rung der Pro­be­zeit auf 4 Jahre

Im Vor­stand der Kreis­ver­kehrs­wacht Bit­burg-Prüm e. V., in dem ich seit vie­len Jah­ren ehren­amt­lich tätig bin, wird das o. g. The­ma bzw. die damit im Zusam­men­hang ste­hen­den Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men bei der Ver­öf­fent­li­chung der Jah­res­un­fall­sta­tis­tik immer wie­der auf die Tages­ord­nung gesetzt.
Laut dem Ver­kehrs­wacht Medi­en Ser­vice wer­den die fol­gen­den Pro- und Con­tra-Argu­men­te zum The­ma 0,0‑Promille-Grenze nur für Fahr­an­fän­ger in der Pro­be­zeit und Per­so­nen bis zum 21. Geburts­tag immer wie­der ins Feld geführt:

Pro-Argu­men­te:

  • Es bringt mehr Sicherheit.
  • Sta­tis­tisch ist belegt, dass schon kleins­te Men­gen Alko­hol bei Fahr­an­fän­gern deut­lich mehr Wir­kung zei­gen als bei rou­ti­nier­ten Fah­rern, da Anfän­ger wesent­lich weni­ger Auto­ma­tis­men haben und deut­lich mehr Kon­zen­tra­ti­on und Auf­merk­sam­keit am Steu­er brauchen.
    Die beson­de­re Gefahr für Anfän­ger kann man so reduzieren.
  • Das Gesetz schafft Klarheit.
  • Es erstickt Dis­kus­sio­nen wie „Ein Glas Bier geht doch“ oder Ver­su­che, sich an die 0,5‑Promille her­an­zu­trin­ken, im Keim.
  • Man wird gar nicht erst in Ver­su­chung geführt, doch ein Glas zu trinken.
  • Man kann sich bes­ser gegen Grup­pen­druck behaupten.
  • Bei­fah­re­rin­nen und Bei­fah­rer füh­len sich sicherer.

Con­tra-Argu­men­te :

  • Wenn schon null Pro­mil­le, dann für alle.
  • War­um eine Son­der­re­gel für Fahranfänger?
  • Nur weil eini­ge Jugend­li­che unver­nünf­tig sind, sol­len alle „bestraft“ werden
  • „Wir sind erwach­sen und brau­chen kei­ne beson­de­ren Regeln.“
  • Schon wer eine Pra­li­ne geges­sen hat, kann bestraft werden.

Mein Kom­men­tar hierzu:
Wie man auf dem Foto erken­nen kann, gab es die 0,0‑Promille-Grenze für alle Kraft­fah­rer bereits schon ein­mal in einem Teil Deutsch­lands. In der DDR galt die kla­re Regel für alle: „Bier­trin­ken oder Auto­fah­ren”. Mit die­ser Regel wür­den wir der  „Visi­on Zero“( kei­ne Toten im Stra­ßen­ver­kehr) des BMVI (Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur) mit Sicher­heit ein gutes Stück näherkommen.
Ergän­zung: In Deutsch­land gilt im All­ge­mei­nen 0,5 Pro­mil­le als Gren­ze für das Fah­ren ohne Stra­fe. Jedoch kön­nen Sie bereits dar­un­ter mit Buß­gel­dern rech­nen, wenn Sie auf­fäl­lig fah­ren oder einen Unfall verursachen.

Was ist eure Mei­nung zu die­sem Thema:
Soll die 0,0‑Promille-Grenze aus­nahms­los für alle moto­ri­sier­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer gelten?
Schreibt in die Kom­men­ta­re oder direkt an uns!

Foto und Text: Tho­mas Lauxen

3 Antworten auf „Alkohol im Straßenverkehr – Soll die 0,0‑Promille-Grenze ausnahmslos für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer gelten?“

  1. Chi­ne­si­sches Sprichwort:
    „Wenn du das Trin­ken auf­ge­ben willst,
    schau mit nüch­ter­nen Augen einen Betrun­ke­nen an”.

    Ich darf, aber ich will nichts trin­ken. Auf kei­nen Fall im Stra­ßen­ver­kehr und am Arbeitsplatz!
    _ Wes­halb trin­ken die Leu­te so viel Bier?
    Gemäß der Beob­ach­tung der Kin­der, Erwach­se­nen wollen
    _ das Zusam­men­sein mit den ande­ren lockern
    _ mit Stress ver­tig wer­den (Ärger herunterspülen).

    Alko­hol beein­flüsst aber unser Verhalten,
    ob man das merkt oder nicht, ob man das will oder nicht.
    /Quelle: Ralf Schnei­der, die Suchtfiebel/

  2. Aus dem Spie­gel-Arti­kel mit der Über­schrift „EU-Par­la­ment for­dert null Pro­mil­le am Steu­er” (https://www.spiegel.de/auto/bussgeldkatalog-und-neue-massnahmen-im-verkehr-eu-parlament-fordert-null-promille-am-steuer-a-f15d8603-1740–436f-a46a-9295abdb1265)
    vom 06.10.2021 zitie­re ich hier­zu den fol­gen­den Textauszug:

    „Kei­ner­lei Alko­hol mehr im Stra­ßen­ver­kehr, das schlägt das EU-Par­la­ment vor. Außer­dem soll in Wohn­ge­bie­ten gene­rell Tem­po 30 gel­ten, wenn es nach den Abge­ord­ne­ten geht. In Deutsch­land gel­ten zudem höhe­re Bußgelder.
    Mehr als 31.500 Ver­kehrs­un­fäl­le mit Ange­trun­ke­nen am Steu­er zähl­te die Poli­zei im ver­gan­ge­nen Jahr in Deutsch­land, rund 15.500 Men­schen wur­den dabei ver­letzt. Das Euro­päi­sche Par­la­ment for­dert nun, die Pro­mil­le­gren­ze im Stra­ßen­ver­kehr auf null zu sen­ken. Aktu­ell liegt sie hier­zu­lan­de bei 0,5 Pro­mil­le, wenn die Auto­fah­ren­den älter als 21 Jah­re sind.

    Die 0,0‑Grenze für Alko­hol im Ver­kehr soll hel­fen, die »Visi­on Zero« wahr wer­den zu las­sen, so die Euro­pa­par­la­men­ta­ri­er in einem Beschluss. Damit ist das Ziel gemeint, die Zahl der Ver­kehrs­to­ten und Schwer­ver­letz­ten euro­pa­weit auf nahe­zu null zu sen­ken. 23.000 Men­schen star­ben 2019 bei Ver­kehrs­un­fäl­len in der EU, so das Parlament.”

  3. Ich wäre für ein abso­lu­tes Alko­hol­ver­bot im Straßenverkehr,
    denn auch gerin­ge Men­gen Alko­hol haben Aus­wir­kun­gen auf unser Ner­ven­sys­tem; Man hat ein fal­sches Sicherheitsgefühl.
    Oft wird der Alko­hol­kon­sum ver­harm­lost durch liebevolle
    Wort­wahl: „Bier­chen”, „Tröpf­chen”, „Ich mache jetzt
    einen Spaziergängelchen”. 

    „Wir tran­ken vor Glück
    und wur­den unglücklich,
    Wir tran­ken vor Freude
    und fühl­ten uns misarabel,
    Wir tran­ken aus Geselligkeit
    und beka­men Streit,
    Wir tran­ken aus Freundschaft
    und schu­fen uns Feinde,
    Wir tran­ken, um leich­ter spre­chen zu können
    aber wir sta­mel­ten nur,
    Wir tran­ken, um Pro­ble­me zu lösen,
    aber sie wur­den immer mehr,
    Wir tran­ken, um mit Leben fer­tig zu werden
    und luden den Tod ein”.
    /unbekannter Verfasser/

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