Der IGEL berichtete gleich zwei Mal, stolz präsentierten wir unsere Lehrerin Frau Laures als Jungfrau des eigentlich morgen zu proklamierenden Dreigestirns von Prüm:
http://igel.klrplus.de/frau-laures-rockt-de-pruemer-fasischt/
und http://igel.klrplus.de/frau-laures-rockt-de-pruemer-fasischt-op-jut-platt/
So sollte es sein, aber dann…:
Und warum wurde die Proklamation am 25.11. abgesagt?
Da gibt es das Landesfeiertagsgesetz, welches besagt, dass an Tagen wie Karfreitag oder eben Totensonntag „öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit diese nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind“, verboten sind (Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – LFtG-) Vom 15. Juli 1970 § 8)
1. von Gründonnerstag 4.00 Uhr bis Ostersonntag 16.00 Uhr,
2. am Allerheiligentag, am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils ab 4.00 Uhr und
3. vom Tag vor dem 1. Weihnachtstag 13.00 Uhr bis zum 1. Weihnachtstag 16.00 Uhr.
Und das hatte niemand von der Prümer Karnevalsgesellschaft so richtig im Blick. Zum Beispiel finden ja in vielen Dörfern und Städten an diesem Wochenende schon die Weihnachtsmärkte statt, Musikvereine blasen „Jingle Bells” oder „Stille Nacht” zum nullten Advent und das scheint niemandens Ärgernis zu erregen. Die Proklamation muss aber doch jemanden so aufgeregt haben, dass anonym in Bitburg Anzeige erstattet wurde. Und der Anzeige wurde entsprochen, ein Veranstaltungsverbot verhängt.
Das Motto „Prüm steht Kopf” ist also wahr geworden…
Kim Wagner, 9a
Skandaaaaal!!!