Hi Folks!
Im Adventskalender stellen wir Euch manchmal auch kleine „Appetithappen“ aus noch in Erarbeitung befindlichen Artikeln vor, wie zum Beispiel hier die Kostprobe II. Der Gesamtartikel „Was Schüler von Lehrern immer schon mal wissen wollten“ ist viel umfangreicher und noch in Arbeit, da wir manchen Lehrern mit der Beantwortung der Fragen ziemlich hinterherlaufen müssen… („habe die Fragen verloren, der Hamster hat drauf gepinkelt, mein Rotwein hat die Tinte verschmiert“)
Hier kommen schon mal zwei weitere der Fragen mit so dermaßen unterschiedlichen Antworten, dass wir uns doch sehr wundern. Jeder Lehrer scheint hier wohl seine Regeln selbst zu machen. Kostprobe I findet Ihr hier.
IGEL: Was denken Sie, warum die Toiletten nicht erneuert werden können?
Frau Schönhofen: Eine Kostenfrage und weil man sie zu oft erneuern müsste! Nach der Erneuerung ist vor der Erneuerung!
Frau Stecker: Ich denke, dass uns der Schulträger da im Stich lässt. Das ist eine Kettenreaktion: Wir sollen in das andere Gebäude umziehen, darum wird nichts mehr gemacht. Wir ziehen nicht um, aber weil wir irgendwann umziehen werden, bleibt alles so, wie es ist. Das ist ein Teufelskreis.
Frau Schleßmann: Weil der Schulträger bald etliches am Gebäude sanieren muss, wird auch dieses nicht jetzt ausgeführt.
Herr Schilling: Da das alte Hauptschulgebäude saniert werden soll, werden an dem ”alten” Gebäude keine neuen baulichen Maßnahmen mehr umgesetzt, dazu zählen die Toiletten, leider.
Frau Gerigk: Ich denke, dies geschieht aus Kostengründen.
IGEL: Sind Kollektiv-Strafen erlaubt? Wenn ja, warum? Wenn nein, dürfen die Lehrer die Strafe als „Hausaufgabe“ aufgeben?
Herr Luckas: Kollektivstrafen sind meines Wissens nicht erlaubt. Sollten mich die Schüler jedoch lautstark und wiederholt um ein höheres Maß an Hausaufgaben bitten, komme ich dieser ausdrücklicher Bitte selbstverständlich nach. Denn über das Maß der Hausaufgaben entscheidet die Lehrperson.
Frau Schönhofen: Kollektiv-Strafen sind im preußischen Staat entstanden, als noch Diziplin herrschte! (Oder fragt Lorenz Dimmer aus der 10b!)
Frau Stecker: Selbstverständlich nicht, aber als Lehrer neigt man dazu, vom eher offenen Unterrichtsstil zum geführten Unterrichtsstil zu wechseln, wenn man eine Klasse vor sich hat, in der an diesem Tag einfach keine Arbeitsatmosphäre herrscht. Das liegt natürlich immer an einzelnen.
Frau Schleßmann: Nein. Sofern die HA (Hausaufgaben) das ist, was im Unterricht nicht geübt werden konnte, ist es natürlich erlaubt.
Herr Schilling: Kollektivstrafen sind laut ÜSCHO nicht erlaubt. Hausaufgaben dienen der Vertiefung unterrichtlicher Inhalte und sind zeitlich pro Fach zu begrenzen. Das heißt, sie müssen angemessen zeitlich leistbar sind.
Frau Gerigk: Hat sich die gesamte Klasse falsch verhalten, ohne dass die Art und das Ausmaß der Beteidigung einzelner genau festzustellen ist, handelt es sich nicht um eine solche und da dann der Inhalt der Stunde nicht besprochen werden kann, ist das eine wunderbare Hausaufgabe.
Monia Ewrard und Alexia Preis, 10b
Für die Lehrerausreden feiere ich euch! Ich hatte schon Rotweinflecken auf meinen Deutscharbeiten und nicht nur auf einer!!!