Hallo, liebe und verehrte IGEL-Leser. Hier ist er endlich, der lange angekündigte und heiß erwartete Artikel unserer Schülerfragen an die Lehrerschaft in voller Länge. Bereits zwei Mal gab es Kostproben der ersten vier Fragen, hier und hier. Wir hoffen, dass Eure Leselust bei der Länge des Textes nicht zu sehr überstrapaziert wird. Nach wie vor ist es interessant, wie verschieden die LehrerInnen unsere Fragen beantworten. Da nützt wohl auch kein Lehrerhandbuch, Herr Lauxen (Herr Lauxen empfahl uns zur Beantwortung unserer Fragen zwei Bücher, schaut mal bei den Kommentaren unter diesem Artikel). Aber das lernen wir Schüler ja sowieso als Allererstes: bei welchem Lehrer kann ich mir was erlauben oder bei welchem besser nicht…
Auch cool geworden ist der Folgeartikel: Fragen, die sich Lehrer schon immer mal gestellt haben
1.) IGEL: Dürfen die Lehrer den Schülern verbieten, auf die Toilette zu gehen? Wenn ja, warum?
Herr Luckas: Für Toilettengänge, selbst für die wichtige Sitzungen, reichen die Pausenzeiten aus. Schüler sollten in der Lage sein, ihre Verdauungsorgane so weit zu beherrschen, dass 45 Minuten nichts passiert. Sollte es jedoch zu Geruchsbelästigungen oder braunen Bremsupuren mit starker Humidität kommen, liegt ein Problem vor.
Frau Schönhofen: Ja, weil Lehrer alles dürfen! Und sie wünschen sich 45 Minuten aktive Lernzeit von jedem Schüler.
Frau Stecker: Das ist immer Auslegungssache und muss von Fall zu Fall eingeschätzt und entschieden werden. Es gibt Schüler, die müssen einfach und es gibt welche, die sich eine extra Pause gönnen wollen.
Frau Schleßmann: Es stört, wenn ständig während des Unterrichts jemand raus- oder reingeht! Wer eine Krankheit an der Blase hat, darf natürlich gehen.
Herr Schilling: Toilettengänge müssen zugelassen werden, ein Verbot ist nicht möglich. Allerdings kann der Toilettengang geregelt werden.
z.B. dass nur ein Schüler pro Klasse pro Toilettengang „gehen” darf.
Frau Gerigk: Ja. Lehrer sind nur in seltenen Ausnahmenfällen zur Gestattung des Toilettenganges im Unterricht verpflichtet. Eine Blasenentzündung z.B. muss durch die Vorlage eines ärtzlichen Attests nachgewiesen werden. Alle gesunden Kinder sollen, da sie keine Grundschulkinder mehr sind, rein biologisch in der Lage sein, 45 Minuten Unterricht ohne Klogang zu schaffen.
2.) IGEL: Dürfen die Lehrer den Schülern verbieten, im Unterricht zu trinken?
Frau Schönhofen: Wenn ein Schüler innerlich verbrennt, sieht man das und dann ist es erlaubt! Oder bei 50°C im Schatten.
Frau Stecker: Das darf tatsächlich jeder Lehrer individuell selbst entscheiden. Ich z.B. hasse Apfelschorlenschmier auf den Tischen.
Frau Schleßmann: Ja, denn wir unterrichten keine Flaschenkinder. Das ist bei großer Hitze natürlich anders.
Herr Schilling: Trinkenreglungen bedürfen der Absprache. Falls es keine schuleinheitliche Reglung gibt, ist sie mit der Klassenleitung oder mit dem Fachlehrer zu besprechen.
Frau Gerigk: Ja, denn einige Schüler nutzen dies, um den Unterricht zu stören. Außerdem scheinen einige Schüler eine sekundenschnelle Verbindung zwischen Mund und Blase zu besitzen…
3.) IGEL: Was denken Sie, warum die Toiletten nicht erneuert werden können?
Frau Schönhofen: Eine Kostenfrage und weil man sie zu oft erneuern müsste! Nach der Erneuerung ist vor der Erneuerung!
Frau Stecker: Ich denke, dass uns die für uns zuständige Behörde da sehr im Stich lässt. Das ist eine Kettenreaktion: wir sollen in das andere Gebäude umziehen, darum wird nichts mehr gemacht. Wir ziehen nicht um, aber weil wir irgendwann umziehen sollen, bleibt alles so wie es ist, also einfach ein Teufelskreis.
Frau Schleßmann: Weil der Schulträger bald etliches am Gebäude sanieren muss, wird auch dieses nicht jetzt ausgeführt.
Herr Schilling: Da das alte Hauptschulgebäude für uns saniert werden soll, werden an dem ”alten” Gebäude keine neuen baulichen Maßnahmen mehr umgesetzt, dazu zählen die Toiletten, leider.
Frau Gerigk: Ich denke, dies geschieht aus Kostengründen.
4.) IGEL: Sind Kollektiv-Strafen erlaubt? Wenn ja, warum? Wenn nein, dürfen die Lehrer die Strafe als „Hausaufgabe“ aufgeben?
Herr Luckas: Kollektivstrafen sind meines Wissens nicht erlaubt. Sollten mich die Schüler jedoch lautstark und wiederholt um ein höheres Maß an Hausaufgaben bitten, komme ich dieser ausdrücklicher Bitte selbstverständlich nach. Denn über das Maß der Hausaufgaben entscheidet die Lehrperson.
Frau Schönhofen: Kollektiv-Strafen sind im preußischen Staat entstanden, als noch Diziplin herrschte! (Oder fragt Lorenz Dimmer aus der 10b!)
Frau Stecker: Selbstverständlich nicht, aber als Lehrer neigt man dazu, vom eher offenen Unterrichtsstil zum geführten Unterrichtsstil zu wechseln, wenn in der Klasse keine Arbeitsatmosphäre herrscht und das liegt natürlich immer an einzelnen Störern.
Frau Schleßmann: Nein. Sofern die HA (Hausaufgaben) das ist, was im Unterricht nicht geübt werden konnte, ist es natürlich erlaubt.
Herr Schilling: Kollektivstrafen sind laut ÜSCHO nicht erlaubt. Hausaufgaben dienen der Vertiefung unterrichtlicher Inhalte und sind zeitlich pro Fach zu begrenzen. Das heißt, sie müssen angemessen zeitlich leistbar sein.
Frau Gerigk: Hat sich die gesamte Klasse falsch verhalten, ohne dass die Art und das Ausmaß der Beteiligung einzelner genau festzustellen ist, handelt es sich nicht um eine Kollektivstrafe. Und da dann der Inhalt der Stunde nicht besprochen werden kann, ist dies eine wunderbare Hausaufgabe.
5.) IGEL: Warum müssen die Schüler im Winter in der Kälte stehen und die Lehrer dürfen drinnen einen warmen Kaffee trinken?
Herr Luckas: Quod licet lovi, non licet bovi (Dass es zu Jupiter erlaubt ist, ist es nicht auf die Ochsen zulässig, *Anmerkung der Redaktion). Frische Luft tut gut, besonders wenn mit dem ersten Punkt (Toilette) Probleme auftreten. Außerdem erwacht man bei Kälte aus dem Tiefschlaf.
Frau Schönhofen: Damit Schülern die Gelegenheit gegeben wird aufzutauen und sie Ihr Dasein genießen können!
Frau Stecker: Die Frage ist einfach zu beantworten, denn frische Luft zwischen den Stunden tut jedem gut. Den warmen Kaffee könnt ihr euch in der Thermoskanne selbst mithnehmen, dann geht es euch bestens damit und im übrigen habe ich eigentlich auch fast jeden Tag Aufsicht draußen.
Frau Schleßmann: Keiner wird gezwungen zu stehen, Bewegung an der frischen Luft (mit geringerer CO2-Konzertation als im Klassenzimmer) macht den Kopf frei.
Herr Schilling: Ich trinke keinen Kaffee, daher kann ich mir kein Urteil hierzu erlauben. Nein im Ernst: Bewegung sollte für die Schüler in den Pausen im Vordergrung stehen, daher macht es Sinn, sich in der Pause in frischer Luft zu bewegen! Nur bei arktischen Temperaturen macht dies keinen Sinn.
Frau Gerigk: Wir Ihr in der Frage schon andeutet: weil wir es dürfen und, ohne zu kleckern, können. Und niemand hindert euch daran, einen warmen Tee oder Kakao mitzubringen.
6.) IGEL: Wieso dürfen die Schüler auf dem Gymnasium ihr Handy in den Pausen benutzen, aber wir nicht?
Herr Luckas: Ein Leben ohne Handy ist für euch Schüler vorstellbar, jedoch völlig sinnlos. Daher haben Schüler an der RS+ die Möglichkeit, sich den Entzugserscheinungen für 15 Minuten Pausen dadurch zu entziehen, dass die Lernleistungen so gesteigert werden, dass ein Wechsel zum Gymnasium möglich ist und man endlich für die guten Noten die 15 Minuten am Gymnasium das Handy nutzen kann. Also fleißig arbeiten, denn ohne Handy für 15 Minuten drohen lebensbedrohliche Entzugserscheinungen.
Frau Schönhofen: Werde gymnasialberechtigt! Das ist deine Chance!
Frau Stecker: Die Antwort auf diese Frage fällt unter das Thema Hausrecht, da wir doch das jüngere Publikum haben und einfach möchten, dass ihr euch auf dem Schulhof unterhaltet und bewegt, auch daher halten wir es für sinnvoll, das Handy ganz von der Schule zu verbannen.
Frau Schleßmann: Hier an der Schule gab es einen Beschluss der Gesamtkonferenz, der genau das vorgab.
Herr Schilling: Handys tragen oft dazu bei, Kommunikation am gleichen Ort zu beeinträchtigen. Auch ist die Schule verantwortlich für die Inhalte, die Schüler während der Schulzeit konsumieren. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst, daher ist die Handynutzung an unserer Schule nicht möglich, weil eine Kontrolle nicht möglich wäre.
Frau Gerigk: Ist es auf dem Gymnasium so ? Bei uns hat das u.a. die Gesamtkonferenz beschlossen, in der auch ihr Schüler eure Vertreter sitzen habt. Auch nutzen einige Schüler ihr Handy für unerwünschte Aufnahmen, Mitschnitte von Mitschülern, ohne sie vorher um Erlaubnis zu bitten. Außerdem solltet ihr euch in den Pausen auf den folgenden Unterricht vorbereiten bzw. euch vom vorherigen erholen.
7.) IGEL: Wie finden Sie den Vorschlag an unsere SV, endlich dafür zu sorgen, dass die Tablets im Unterricht eingesetzt werden können? Denn wir denken nicht, dass die Schule ohne Grund die Tablets gekauft hat!!!
Herr Luckas: Genau. Stimme voll zu, wenn es der Unterrichtsstoff erfordert. Z.B. Google Earth in Erdkunde.
Frau Schönhofen: Ohne WLAN sind die Tablets wertlos, Tablets einzusetzen finde ich prima!
Frau Stecker: Den Vorschlag an die SV finde ich fantastisch, vielleicht schafft die SV ja auch endlich die Voraussetzungen dafür, dass man Apps auf die Tablets spielen kann und somit auch endlich mit Ihnen arbeiten kann, ihr glaubt gar nicht, wie sehr auch uns Lehrer dieses scheinbar unlösbare leidige Problem nervt. Medienkompetenz gleich Null!
Frau Schleßmann: Sehr gut.
Herr Schilling: Diese Idee macht Sinn.
Frau Gerigk: Das fände ich gut, wenn ein ausreichendes Netz vorhanden wäre.
8.) IGEL: Dürfen die Lehrer mehrere HÜs (Hausaufgabenüberprüfungen) in einer Unterrichtsstunde schreiben? Wenn ja, warum?
Herr Luckas: Hab ich noch nicht gemacht.
Frau Schönhofen: Ihr bringt mich auf sehr gute Ideen…
Frau Stecker: Das dürfen sie wohl nach Lust und Laune, ob es so sinnvoll ist, bleibt natürlich zu fragen. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Frau Schleßmann: Vielleicht wurde die eine HÜ besprochen und dann mit etwas anderer Fragestellung geschrieben – als Chance???
Herr Schilling: Die Regeln, eine Hü zu schreiben, sind in der ÜSCHO geregelt. Dort steht auch, wie lange eine HÜ maximal dauern darf.
Frau Gerigk: In einer Unterrichtsstunde? NEIN.
9.) IGEL: Warum dürfen die Schüler auch in den Pausen kein Kaugummi kauen?
Herr Luckas: Kaugummikauen erhöht unter Umständen sogar die Konzentrationsfähigkeit, leider nicht in dem Maße, dass sich die Kaugummikauer auch bereit erklären, den Schulhof sowie Kleider, Haare der Mitschüler, Schuhsohlen von Kaugummireintretern zu reinigen oder die Kosten dafür zu übernehmen.
Frau Schönhofen: Wir haben gar nicht genug Lehrpersonal, um nach den sechsten Stunden alle Kaugummis von den Bänken abzukratzen!
Frau Stecker: Über das Kaugummikauen in den Pausen kann man schonmal hinwegsehen. Im Unterricht beleidigt es mein Auge, weil es jedes noch so schöne Gesicht entstellt und unintelligent aussehen lässt. Was mich allerdings ohne Ende stört, sind ausgespuckte Kaugummis auf dem Fußboden unter den Tischen an den Stühlen und Kaugummi-Verpackungen die nicht in den Mülleimer entsorgt werden. Ansonsten gilt bei mir die Regel: Kaugummis möchte ich nicht sehen.
Frau Schleßmann: Sie dürfen vor allem keine Kaugummis irgendwo fallen lassen.
Frau Gerigk: Weil sie aus unerklärlichen Gründen den Schulhof für einen Mülleimer halten …
10.) IGEL: Warum geben viele Lehrer den Schülern Hausaufgaben über die Ferien auf?
Herr Luckas: Nicht alle Schüler sind so toll, wie sie sich selbst einschätzen. Die Ferien bieten daher Gelegenheit, Veräumtes zu bearbeiten. Mache ich aber nicht, denn meiner Meinung nach soll man sich in den Ferien gut erholen, Hauptsache, die Verdauung arbeitet (siehe Punkt 1).
Frau Schönhofen: Damit die Gehirnzellenarbeit NICHT stagniert!
Frau Stecker: Das ist doch ganz einfach, für manche Themen muss man einfach mit langem Atem lernen, da reicht es einfach nicht, sich den Krempel am Abend vorm nächsten Unterricht reinzuziehen und dann wieder auszukotzen und zu vergessen (Bulimie Lernen). Manche Dinge müssen langfristiger gelernt werden dazu gehört die Lektüre von Büchern in Deutsch, das Einstudieren von Theatertexten für DS, das Auswendiglernen von Gedichten oder von Songs und so weiter. Das nennt sich Allgemeinbildung.
Frau Schleßmann: Vom Tag vor den Ferien zum Tag nach den Ferien?
Herr Schilling: Diese Hausaufgaben sind bei Oster-/ Winter-/ Sommer-/Herbst-/ Weihnachtsferien natürlich freiwillig und dienen dazu, Schüler, die leistungsinteressiert sind, zu unterstützen. Bewegliche Ferientage und Feiertage zählen nicht zu den Ferien und können mit Hausaufgaben bedacht werden.
Frau Gerigk: Ist das so? Mir ist das nicht bekannt. Abgehsehen davon sind Schüler verpflichtet, Unterrichtsinhalte, die sie verpasst haben, nachzuholen und dafür sind die Ferien super geeignet.
11.) IGEL: Warum dürfen die Schüler aus der zehnten Klasse keine koffeinhaltigen Getränke wie zum Beispiel Eistee vom Pausenflitzer trinken? Wenn wir schon so früh für die Schule aufstehen müssen, wundern sich die Lehrer auch noch, wieso wir so müde sind.
Herr Luckas: Es ist verwunderlich, wenn Schüler lautstark um Zusatzaufgaben betteln, dass man bei dem Lärm nicht wach ist. Ein unschlagbares Mittel jedoch, um aufgeweckt zu sein, ist ausreichender Schlaf. Also früh ins Bett, Handy, TV und Tablet aus, am Morgen eine heiß-kalte Dusche umd schon kann nach einem gesunden Frühstück der Unterricht beginnen.
Frau Schönhofen: Weil Lorenz Dimmer das beste Beispiel dafür ist, was passiert, wenn man Cola trinkt! (Bei der Dezibelzahl in der 10b ist eh jeder wach)
Frau Stecker: Meine Antwort dazu ja, aber es gibt genug jüngere Schüler die sich viel zu viel von dem Sch… (*Frau Stecker!) reinziehen und dann noch hibbeliger werden, als sie schon sind. Ihr Größeren braucht bestimmt das ein oder andere Mal ein bisschen Koffein-Unterstützung, aber dann bringt euch doch selber was Leckeres mit und damit meine ich Tee, Kaffee und nicht irgend son Zuckersch… (*).
Frau Schleßmann: Und wer soll kontrollieren, ob es nur Zehntklässler sind? Oder ob jemand mit ADHS dabei ist, für den das schädlich ist?
Herr Schilling: Die Regel wurde mit den Schulgremien (Schülervertretung, Eltern) getroffen. ADHS und auch andere Aufmerksamkeitsdefizite werden durch Koffein verstärkt, daher wurde dies zum Wohle euer Gesundheit so geregelt.
Frau Gerigk: Das steht in unserer Schulordnung. Vorschlag: früher ins Bett gehen, oder wie wäre es mit nachts schlafen statt zocken oder Party feiern?
12.) IGEL: Warum haben wir vor den Ferien an dem letzten Tag keine Klassenleiterstunde mehr?
Herr Luckas: Finde ich bedauerlich. Wurde jedoch „von ganz oben” angeordnet.
Frau Schönhofen: Die Frage ist die Antwort! Oder: Alles Gute kommt von ganz oben!
Frau Stecker: Die Klassenleiterstunden planen eure Klassenlehrer individuell jeder Lehrer bekommt die Klassenstunden, die er gerne hätte, also Klassenstunden gibt es nach wie vor vor den Ferien. Fragt doch einfach eure Klassenlehrer danach oder schlagt was Schönes vor wie ein gemeinsames Frühstück und macht euch zusammen einen angenehmen letzten Schultag mit dem Schwerpunkt, Eure Klassengemeinschaft durch gemeinsame Aktivitäten zu stärken..
Frau Schleßmann: Jeder Klassenleiter hat die Möglichkeit, Klassenleiterstunden zu wünschen (und zu bekommen). Als „Pflicht” gilt vor Weihnachten und den Sommerferien für die Lehrer.
Herr Schilling: Wenn dies gewünscht ist, sollte dies von der Schülervertretung auf einer Gesamtkonferenz angesprochen werden, dann wäre dies, falls die Mehrheit dafür ist, möglich umzustimmen.
Frau Gerigk: Weil laut Anweisung des Ministeriums mit Ausnahme des Tages vor den Sommerferien regulärer Unterricht stattzufinden hat.
Wir möchten allen Lehrern danken, die sich die Arbeit gemacht haben, unsere Fragen so gründlich zu beantworten. Schade, dass von zwei Lehrerinnen mal wieder nichts zurückkam, auch kein „Tut mir leid, ich beantworte euch das nicht.” Aber dann wäre der Artikel ja auch echt zu lange geworden. Also Danke an alle! 😉
Alexia, Monia und Sonja, 10b
Ich hätte zwar auch gerne so manche andere Regeln, aber die Antworten sind eigentlich nachvollziehbar